Der Jüchener Stadtrat
Nach der Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Bürgerschaft durch den (Stadt-)Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat und der Bürgermeister werden von den Bürgerinnen und Bürgern alle fünf Jahre direkt gewählt und bilden die sogenannten Organe der Gemeinde. Der Stadtrat ist in Bezug auf seine Aufgabenstellung das wichtigste Gemeindeorgan. Er ist Verwaltungsorgan und Teil der einheitlichen kommunalen Exekutive.
Die derzeit 44 Ratsmitglieder der Stadt Jüchen sind Inhaber eines freien Mandates, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen. Sämtliche Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister. Er ist hauptamtlich tätig und gleichzeitig Chef der Verwaltung.
Um die stetige Entwicklung der Stadt sicherzustellen, bildet der Rat die folgenden 13 pflichtigen und freiwilligen Ausschüsse:
- Ausschuss für Tagebaufolgelandschaften
- Bauausschuss
- Betriebsausschuss
- Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss
- Kultur- und Partnerschaftsausschuss
- Planungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Rechts- und Sozialausschuss
- Schul- und Jugendausschuss
- Sportausschuss
- Umwelt- und Verkehrsausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
In den Ausschüssen wirken zudem sogenannte “Sachkundige Bürger” mit, die von den einzelnen Fraktionen - entsprechend Ihrer Größe - benannt wurden.
Fraktionen im Jüchener Stadtrat
(Diagramm Sitzverteilung; *während der Wahlperiode aus der Fraktion ausgetreten)
In den folgenden Abschnitten finden Sie die Kontaktinformationen der einzelnen Fraktionen:
Das Ratsinformationssystem
Im Ratsinformationssystem können sich Gremienmitglieder und andere Interessierte über die Arbeit des Stadtrats und seiner Ausschüsse informieren.
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