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Erklärung zur Barrierefreiheit

Zielsetzung

Die Stadt Jüchen bemüht sich, ihre Internetseiten und Anwendungen möglichst allen Menschen zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW), insbes. § 10b BGG NRW. 

Methodik

Diese Erklärung orientiert sich am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist weitgehend, aber noch nicht vollständig barrierefrei im Sinne der BITV NRW. Es wird daran gearbeitet, dass der Webauftritt möglichst vollständig barrierefrei wird. Auch diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird fortlaufend angepasst.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstellt am 01.07.2024.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webpräsenz der Stadt Jüchen.

Zentrale umgesetzte und nicht vollständig umgesetzte Aspekte

Unter anderem wurden unter anderem folgende wichtige Punkte bereits umgesetzt:

  • Die Website ist responsive und passt somit ihr Aussehen an verschiedene Bildschirmgrößen an.
  • Die Größen und Kontraste der Schrift erfüllen die Anforderungen der genannten Normen.
  • Die Bedienung ist auch per Tastatur möglich; ebenso sind mit den üblichen Tastaturbefehlen browserseitige Zoom-Funktionen nutzbar.
  • Die Webseiten sind so gestaltet, dass Screenreader die Texte sinnvoll vorlesen können.
  • Der Inhalt von juechen.de ist in leichter Sprache zusammengefasst verfügbar. An einer Erweiterung des Umfangs wird gearbeitet.

Folgende Punkte sind noch nicht den Vorschriften entsprechend umgesetzt:

  • Es werden teilweise PDF-Dateien verlinkt. Diese sind ggf. nicht barrierefrei. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Inhalte einer PDF-Datei wahrzunehmen, so wenden Sie sich gerne an die Stadt. Wir werden uns bemühen, eine Lösung für Sie zu finden.
  • Für Kartenansichten im Bereich der Bauplanung bemühen wir uns, die Inhalte auch in Textform darzustellen. Eine komplett barrierefreie Darstellung von Karten ist technisch noch nicht umsetzbar.  Sollten die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah umgesetzt.
  • Gebärdensprache: Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache: Derzeit liegen für die Website der Stadt Jüchen keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.
    Die Stadt arbeitet daran, diese Darstellungsform bald anzubieten.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von juechen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.

Feedback und Kontakt

Bei Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit können Sie sich gerne über die üblichen Kontaktwege melden.

Kontakt zur Ombudsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik