Lärmaktionsplan
Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung, die möglichst umfassend realisiert werden sollen. Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.
Weitere Informationen gibt es unter dem folgenden Link:
Lärmaktionsplanung - 4. Runde
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Der Lärm am Arbeitsplatz oder von Sportanlagen zählen nicht zum Umgebungslärm.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. Der Lärmaktionsplan der Stadt Jüchen soll für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung innerhalb des Stadtgebietes erfasst wurden, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betroffenen Bereichen sind und unabhängig davon, ob es dort eine Lärmbetroffenheit gibt. Im Stadtgebiet Jüchen sind von der Lärmkartierung folgende Straßen erfasst: A 44, A 46, B 59, L 116.
Der Rat der Stadt Jüchen hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (4. Runde) beschlossen.
In den Lärmkarten wurden die Geräuschimmissionen erfasst, die durch Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen verursacht werden. Dabei wird die Verteilung der Fahrzeuge für drei unterschiedliche Zeiträume untersucht: tags von 6:00 bis 18:00 Uhr, abends von 18:00 bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr. Aufgrund dieser Zeiteinteilung ergeben sich zwei maßgebliche Lärmpegelbewertungen. Zum einen werden die durchschnittlichen Lärmeinwirkungen über 24 Stunden und zum anderen für die Nachtstunden berücksichtigt. Die Daten für diese Berechnungen stammen aus einer bundesweiten Verkehrswegezählung.
Die Lärmkarten der 4. Runde wurden mit den neuen EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren berechnet. Sie basieren auf den Grundlagen einer Hochrechnung der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 auf das Jahr 2018. Die Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2020 war aufgrund der Corona-Pandemie nicht repräsentativ. Durch die neuen Berechnungsverfahren kommt es zu Änderungen in der dargestellten Lärmsituation sowie bei der Anzahl der Betroffenen.
Aufgrund einer hohen Betroffenheit entlang der B 59 im Ortsteil Jüchen wird dieser Bereich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zur Entwicklung einer Maßnahme priorisiert. Als mögliche Maßnahmen wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt auf 30 km/h dargestellt. Dadurch ist tags eine Minderung von bis zu 2 dB(a) und nachts eine Minderung von bis zu 3,9 dB(A) möglich.
Auch sind durch den Bau von Schallschutzwänden entlang der Autobahnen bzw. durch die Schließung von Lücken zwischen den derzeitigen Lärmschutzwänden und Wällen weitere Minderungen der Geräuschsituation möglich. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen von 130 km/h auf 80 km/h bewirken eine Minderung von bis zu 1,9 dB(A). Zusätzliche Minderungen können durch den Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen erzielt werden. Teilweise wurden diese auf der A 46 zwischen den Autobahnkreuzen Wanlo und Holz bereits eingebaut.
Eine Begrünung oder Bepflanzung zwischen den Verkehrswegen und den schutzbedürftigen Bebauungen führt rechnerisch nicht zu einer wesentlichen Minderung der Geräuschimmissionen. Es kann sich lediglich subjektiv positiv auf die wahrgenommene Geräuschsituation auswirken, da die Sicht auf die Straße unterbrochen ist.
Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre und Ergebnis des Lärmaktionsplans der 4. Runde:
Der vorliegende Lärmaktionsplan der 4. Runde enthält eine Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Lärmkartierung, konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung sowie die Beiträge aus den Beteiligungsverfahren.
Als Maßnahme für die kommenden Jahre wird im Rahmen des Lärmaktionsplans empfohlen, die Maßnahmen zur Reduzierung der Betroffenheiten im Ortsteil Jüchen weiter zu konkretisieren und mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Die Stadt Jüchen ist derzeit in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Einrich-tung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auf der B 59 im Abschnitt zwischen der Kelzenberger Straße und dem Lidl-Markt mit der Zusatzbeschriftung „Lärmschutz“. Damit wird bereits jetzt Umsetzung der Empfehlung des Lärmaktionsplans der 4. Runde vorbereitet.
Weitere lärmmindernde Maßnahmen sowie die weitere Eingrenzung von ruhigen Gebieten sind zukünftig im Rahmen der Stadtplanung weiter zu konkretisieren.
Eine Evaluierung der Maßnahmen sowie eine erneute Betrachtung der Lärmsituation im Stadtgebiet wird im Rahmen der 5. Runde der Lärmaktionsplanung durchgeführt.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan ist eine vom Kreistag beschlossene Satzung für den Außenbereich im Kreisgebiet.
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen.
Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss ist in 6 Teilbereiche gegliedert. Für die Gemeinde Jüchen ist der Landschaftsplan V Korschenbroich – Jüchen relevant.
Sie können den Landschaftsplan unter dem folgenden Link online einsehen: