Grundsteuerbescheide 2025 - Bescheide sind zugestellt
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.02.2025
Seit der Zustellung der Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2025 Ende Januar erreichen das Rathaus viele Nachfragen und Widersprüche, die sich in der Hauptsache gegen die Festsetzung der Grundsteuer richten. Aufgrund des neuen ab 2025 geltenden Grundsteuerrechts hat es Veränderungen hinsichtlich der Bewertung ergeben, so dass das Finanzamt auf Basis der Angaben der Grundstückseigentümer neue Messbeträge festgesetzt hat, die in Folge auch eine veränderte Grundsteuerfestsetzung mit sich brachte.
Das Steueramt macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass ein Widerspruch bei der Stadt gegen die Festsetzung der Grundsteuer keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Grundsteuer mit dem vom Finanzamt festgestellten Messbetrag ermittelt und festgesetzt wurde. Die Stadt muss zwingend den Messbetrag dieses sog. Grundlagenbescheides für die Ermittlung der Grundsteuer heranziehen. In Fällen, in denen Abgabepflichtige nicht mit der Bewertung des Finanzamtes und damit auch nicht mit der Höhe des festgestellten Messbetrages einverstanden sind, wird daher dringend angeraten, sich mittels Einspruch an das Finanzamt zu wenden. Gegebenenfalls ist dort auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Sofern das Finanzamt diesem Antrag stattgibt, wird die festgesetzte Grundsteuer ebenfalls zur Vollziehung ausgesetzt. In allen anderen Fällen hat aber weder ein Einspruch beim Finanzamt noch ein Widerspruch gegen die festgesetzte Grundsteuer Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt.
Grundsätzlich waren die Grundlagenbescheide der Finanzverwaltung NRW durch die Steuerpflichtigen fristgemäß innerhalb der Einspruchs- bzw. Klagefrist anzugreifen, um deren Bestandskraft zu verhindern. Mit Ablauf der Einspruchs- bzw. Klagemöglichkeit endet auch die Möglichkeit der Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt.
Der Finanzverwaltung verbleiben dennoch Korrekturmöglichkeiten. So können rückwirkende Wertfortschreibungen auch zur Beseitigung von Fehlern erfolgen.
Fragen zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages können – unter Angabe des Aktenzeichens des Finanzamtes – unmittelbar mit dem Finanzamt Grevenbroich, Merkatorstraße 12 in 41515 Grevenbroich geklärt werden. Die Hotline erreichen Sie unter der Telefonnummer 02181-607/1959.
Für Fragen zum Hebesatz und den restlichen Grundbesitzabgaben steht Ihnen das Steueramt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.
Dieses erreichen Sie unter der Telefonnummer 02165-915/2029, per E-Mail unter steuerbuero@juechen.de oder persönlich zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt.