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Pressemitteilung

Ab 1. Oktober ist der Rückschnitt von Hecken und Bäumer wieder erlaubt

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 24.09.2026

Zum 1. Oktober endet die gesetzliche Schonzeit zum Schutz von nisten-den Vögeln und Insekten. Ab diesem Stichtag sind radikale Rückschnitte, Auf-den-Stock-Setzungen und Fällungen von Hecken, Gebüschen und an-deren Gehölzen bundesweit wieder rechtlich zulässig. 
Am 1. März 2027 beginnt bereits die nächste gesetzliche Schonzeit, in der ausschließlich Pflegeschnitte erlaubt sind.

Besonders im Fokus stehen Grundstücke, deren Pflanzen in den öffentlichen Raum hineinragen. Überhängende Äste und wuchernde Hecken, die Gehwege blockieren, Straßenschilder verdecken oder die Sicht an Kreuzungen behindern, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Eigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Geh- und Fahrweg bis zur Grundstücksgrenze komplett freizuhalten. Dabei müssen zwingend die Maße des sogenannten Lichtraumprofils eingehalten werden:

-        Über Gehwegen und Radwegen: Es muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern komplett frei von Ästen und Zweigen sein.
-        Über Fahrbahnen und Straßen: Hier gilt eine freizuhaltende Höhe von mindestens 4,50 Metern, damit auch Rettungsfahr-zeuge, Müllabfuhren und Busse die Straße gefahrlos passieren können.
-        Verkehrszeichen und Straßenleuchten: Diese müssen stets in vollem Umfang sichtbar und in ihrer Funktion ungehindert sein.

Wer diese Anforderungen missachtet, riskiert neben schweren Unfällen auch empfindliche Bußgelder oder eine kostenpflichtige Beseitigung durch die Stadt Jüchen.

Trotz des Endes der Schonzeit gilt weiterhin das allgemeine Artenschutz-recht des Bundesnaturschutzgesetzes. Bevor die Säge angesetzt wird, muss jeder Gartenbesitzer prüfen, ob sich im Geäst noch späte Bruten oder Winterschläfer wie Eichhörnchen und Igel befinden. Sollten wildlebende Tiere im Gehölz unterschlupfen, müssen die Arbeiten verschoben werden. Zudem empfiehlt es sich, für größere Maßnahmen die Wetterlage im Auge zu behalten und frostfreie Tage zu nutzen.

Das Zeitfenster vor dem ersten großen Wintereinbruch und dem Start der neuen Schonzeit im März sollte genutzt werden, um Grundstücksgrenzen wieder in Form zu bringen. Ein fachgerechter Rückschnitt im Herbst sorgt nicht nur für sichere Wege im Winter, sondern garantiert auch ein gesundes und kraftvolles Wachstum der Pflanzen im nächsten Frühjahr.