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Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 49367 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
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Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 9133 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 10604 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 15413 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
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Wahlbenachrichtigung und Briefwahl bei der Europawahl 2024

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 06.05.2024

Ursula Schmitz 0 818 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab dem 06.05.2024 die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen...
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Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 24149 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
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Corona-Virus

Stefanie Fleer
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Vierte Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 04.12.2023

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie geht es nicht um den Lärm in der Nachbarschaft oder von Veranstaltungen. Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm, der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln oder von Sportanlagen zählen ebenfalls nicht zum Umgebungslärm.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Jüchen bietet daher allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachbehörden in der Zeit vom 01. bis 29. Dezember 2023 die Möglichkeit zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.


Wie läuft die Beteiligung ab?

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die jetzt laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung.

In den Lärmkarten wurden die Geräuschimmissionen erfasst, die durch Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen verursacht werden. Dabei wird die Verteilung der Fahrzeuge für drei unterschiedliche Zeiträume untersucht: tags von 6:00 bis 18:00 Uhr, abends von 18:00 bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr. Aufgrund dieser Zeiteinteilung ergeben sich zwei maßgebliche Lärmpegelbewertungen. Zum einen werden die durchschnittlichen Lärmeinwirkungen über 24 Stunden und zum anderen für die Nachtstunden berücksichtigt. Die Daten für diese Berechnungen stammen aus einer bundesweiten Verkehrswegezählung. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen alle kartierten Bereiche berücksichtigt werden.

In Jüchen sind von der Lärmkartierung folgende Straßen erfasst:
•    A 44
•    A 46
•    B 59
•    L 116

Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter www.juechen.de (Startseite > Leben > Planen, Bauen, Wohnen > Stadtplanung > Aktuelle Bürgerbeteiligungen) eingesehen werden. Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen und Hinweise auf ein konkretes lokales Lärmproblem geben oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung machen.

Wie geht es weiter?
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Jüchen soll für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung innerhalb des Stadtgebietes erfasst wurden, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betroffenen Bereichen sind und unabhängig davon, ob es dort Lärmbetroffenheiten gibt.


Wo gibt es weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gibt das Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: www.umgebungslaerm.nrw.de.

Im Lärmkartenviewer NRW des Umgebungslärmportals sind alle Lärmkar-ten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen einsehbar: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes stellt die Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes bereit: geoportal.eisenbahn-bundesamt.de

 

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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

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08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

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Do.
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08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
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Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

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