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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Dienstleistungen von A bis Z

Dienstleistungen

Abfall-App

Jüchener Bürgern steht eine kostenlose Abfall-App der Firma Schönmackers zur Verfügung. Die App kann sowohl für Smartphones mit dem Betriebssystem Android als auch für  iOS, in den jeweiligen Stores unter der Bezeichnung „MüllAlarm“ kostenlos heruntergeladen werden.    
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Abfallentsorgung - Wohin mit dem Müll?

Abfallentsorgung - Wo kommt welcher Müll hin?

Abfallentsorgungsgebühren

Die Abfallentsorgungsgebühren werden nach Volumen und der Anzahl der vorhandenen Abfallgefäße erhoben.

Abfallgefäße erhalten / tauschen

Aufstellung, Umtausch und Änderung von Abfallgefäßen hat die Stadt Jüchen ab dem 01.01.2017 an die Entsorgerfirma abgegeben.
 

Abfallkalender

Die Abfuhr der Abfallmengen aus den Privathaushalten erfolgt zu den im Kalender angegebenen Terminen. Beachten Sie bitte eventuelle Verschiebungen an Feiertagen.

Den aktuellen Abfallkalender finden Sie auf der Internetseite der Firma Schönmackers.

 

Dokumente zum download

Abfuhr anmeldepflichtiger Abfallarten

Abfuhr anmeldepflichtiger Abfallarten wie Sperrmüll, Elektronik- und Elektrogeräte werden nach vorheriger Anmeldung abgeholt.

Abgemeldete Kraftfahrzeuge

Abgemeldete oder betriebsunfähige Fahrzeuge gelten als Gegenstände im Sinne des §32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung und dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.



 

Abmeldung bei der Meldebehörde

Anmeldung: Zuzug nach Jüchen

Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Jüchen

 

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