Wahlbenachrichtigung und Briefwahl bei der Europawahl 2024
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 06.05.2024
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab dem 06.05.2024 die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.
Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins kann persönlich, schriftlich (auch per E-Mail) oder online gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Der Link zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen lautet:
https://www.itk-rheinland.de/briefwahlantrag/juechen#/ .
Zwischen dem 06. und dem 16.05.2024 werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl zugesandt. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt, der ebenfalls verwendet werden kann. Außerdem ist dort ein QR-Code aufgebracht, über den mit mobilen Endgeräten ebenfalls einfach und schnell die Briefwahlunterlagen angefordert werden können.
Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland, verschickt. Wichtig ist jedoch, dass der Wahlbrief für die Europawahl bis zum Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Jüchen eingeht. Besonders bei Auslandssendungen sind die Beförderungszeiten beim Postversand zu berücksichtigen.
Wer keine oder eine nicht an ihn adressierte Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung unter der Tel.-Nr. 02165 / 915 - 3211 oder -3208 in Verbindung zu setzen.