Jüchen Aktuell

Cannabisgesetz
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.05.2024
Mit Wirkung vom 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier ist zum einen geregelt, wie viel Cannabis man besitzen darf und wie sogenannte Anbaugemeinschaften organisiert sein müssen.
Zudem sind auch Orte und Umstände genannt, in denen der öffentliche Konsum weiterhin verboten ist. Besonders zu beachten ist, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt ist. Davon betroffen sind Brauchtumsfeste im Stadtgebiet, zum Beispiel Schützenfeste, da von der Anwesenheit Minderjähriger auszugehen ist.
Zudem ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite untersagt. Sollte es zu Feststellungen von Verstößen kommen, ist mit erheblichen Geldbußen oder auch Haftstrafen zu rechnen.
Veranstaltungen

Cannabisgesetz
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.05.2024
Mit Wirkung vom 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier ist zum einen geregelt, wie viel Cannabis man besitzen darf und wie sogenannte Anbaugemeinschaften organisiert sein müssen.
Zudem sind auch Orte und Umstände genannt, in denen der öffentliche Konsum weiterhin verboten ist. Besonders zu beachten ist, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt ist. Davon betroffen sind Brauchtumsfeste im Stadtgebiet, zum Beispiel Schützenfeste, da von der Anwesenheit Minderjähriger auszugehen ist.
Zudem ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite untersagt. Sollte es zu Feststellungen von Verstößen kommen, ist mit erheblichen Geldbußen oder auch Haftstrafen zu rechnen.
Adresse:
Stadtverwaltung Jüchen
Am Rathaus 5
41363 JüchenBankverbindung der Stadt bei der Sparkasse Neuss:
IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten
Mo-Fr 8:30 bis 12:00 Uhr
zusätzlich nachmittags
Mo-Mi 14:00 bis 16:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 UhrZwischen 12 und 14 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.
Öffnungszeiten des Sozialamts:
Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 UhrÖffnungszeiten des Standesamts:
Mo-Do 8:30 bis 12:00 Uhr
Mo-Di 14:00 bis 16:00 Uhr
Do 14 bis 18 UhrGeänderte Öffnungszeiten des Wahlamts vom 10. - 21. Februar 2025
Mo-Mi 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Do 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrÖffnungszeiten an Karneval
Die Stadtverwaltung Jüchen ist an den Karnevalstagen wie folgt geöffnet:
Donnerstag, 27. Februar: 8.30 bis 11.11 Uhr
Freitag, 28. Februar: 8.30 bis 12.00 Uhr
Montag, 03. März: geschlossen
Dienstag, 04. März 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.