Jüchen Aktuell

Cannabisgesetz
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.05.2024
Mit Wirkung vom 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier ist zum einen geregelt, wie viel Cannabis man besitzen darf und wie sogenannte Anbaugemeinschaften organisiert sein müssen.
Zudem sind auch Orte und Umstände genannt, in denen der öffentliche Konsum weiterhin verboten ist. Besonders zu beachten ist, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt ist. Davon betroffen sind Brauchtumsfeste im Stadtgebiet, zum Beispiel Schützenfeste, da von der Anwesenheit Minderjähriger auszugehen ist.
Zudem ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite untersagt. Sollte es zu Feststellungen von Verstößen kommen, ist mit erheblichen Geldbußen oder auch Haftstrafen zu rechnen.

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Cannabisgesetz
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.05.2024
Mit Wirkung vom 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier ist zum einen geregelt, wie viel Cannabis man besitzen darf und wie sogenannte Anbaugemeinschaften organisiert sein müssen.
Zudem sind auch Orte und Umstände genannt, in denen der öffentliche Konsum weiterhin verboten ist. Besonders zu beachten ist, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt ist. Davon betroffen sind Brauchtumsfeste im Stadtgebiet, zum Beispiel Schützenfeste, da von der Anwesenheit Minderjähriger auszugehen ist.
Zudem ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite untersagt. Sollte es zu Feststellungen von Verstößen kommen, ist mit erheblichen Geldbußen oder auch Haftstrafen zu rechnen.
Adresse:
Stadtverwaltung Jüchen
Am Rathaus 5
41363 JüchenTelefax: 02165 915-1199
Bankverbindung der Stadt bei der Sparkasse Neuss:
IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten
Mo-Fr 8:30 bis 12:00 Uhr
zusätzlich nachmittags
Mo-Mi 14:00 bis 16:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 UhrZwischen 12 und 14 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.
Öffnungszeiten des Sozialamts:
Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:30 bis 12 UhrÖffnungszeiten des Standesamts:
Mo-Do 8:30 bis 12:00 Uhr
Mo-Di 14:00 bis 16:00 Uhr
Do 14 bis 18 Uhr