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Jüchen Aktuell

Pressemitteilung

Cannabisgesetz

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.05.2024

Mit Wirkung vom 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier ist zum einen geregelt, wie viel Cannabis man besitzen darf und wie sogenannte Anbaugemeinschaften organisiert sein müssen.

Zudem sind auch Orte und Umstände genannt, in denen der öffentliche Konsum weiterhin verboten ist. Besonders zu beachten ist, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt ist. Davon betroffen sind Brauchtumsfeste im Stadtgebiet, zum Beispiel Schützenfeste, da von der Anwesenheit Minderjähriger auszugehen ist.

Zudem ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite untersagt. Sollte es zu Feststellungen von Verstößen kommen, ist mit erheblichen Geldbußen oder auch Haftstrafen zu rechnen.

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Cannabisgesetz

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.05.2024

Mit Wirkung vom 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier ist zum einen geregelt, wie viel Cannabis man besitzen darf und wie sogenannte Anbaugemeinschaften organisiert sein müssen.

Zudem sind auch Orte und Umstände genannt, in denen der öffentliche Konsum weiterhin verboten ist. Besonders zu beachten ist, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt ist. Davon betroffen sind Brauchtumsfeste im Stadtgebiet, zum Beispiel Schützenfeste, da von der Anwesenheit Minderjähriger auszugehen ist.

Zudem ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite untersagt. Sollte es zu Feststellungen von Verstößen kommen, ist mit erheblichen Geldbußen oder auch Haftstrafen zu rechnen.

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