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Jüchen Aktuell

Pressemitteilung

Cannabisgesetz

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.05.2024

Mit Wirkung vom 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier ist zum einen geregelt, wie viel Cannabis man besitzen darf und wie sogenannte Anbaugemeinschaften organisiert sein müssen.

Zudem sind auch Orte und Umstände genannt, in denen der öffentliche Konsum weiterhin verboten ist. Besonders zu beachten ist, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt ist. Davon betroffen sind Brauchtumsfeste im Stadtgebiet, zum Beispiel Schützenfeste, da von der Anwesenheit Minderjähriger auszugehen ist.

Zudem ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite untersagt. Sollte es zu Feststellungen von Verstößen kommen, ist mit erheblichen Geldbußen oder auch Haftstrafen zu rechnen.

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Cannabisgesetz

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 14.05.2024

Mit Wirkung vom 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hier ist zum einen geregelt, wie viel Cannabis man besitzen darf und wie sogenannte Anbaugemeinschaften organisiert sein müssen.

Zudem sind auch Orte und Umstände genannt, in denen der öffentliche Konsum weiterhin verboten ist. Besonders zu beachten ist, dass der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen nicht erlaubt ist. Davon betroffen sind Brauchtumsfeste im Stadtgebiet, zum Beispiel Schützenfeste, da von der Anwesenheit Minderjähriger auszugehen ist.

Zudem ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite untersagt. Sollte es zu Feststellungen von Verstößen kommen, ist mit erheblichen Geldbußen oder auch Haftstrafen zu rechnen.

Ihre Stadtverwaltung
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02165 915-0
  • Adresse:
    Stadtverwaltung Jüchen 
    Am Rathaus 5
    41363 Jüchen

  • Bankverbindung der Stadt bei der Sparkasse Neuss:
    IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
    BIC: WELADEDN

  • Allgemeine Öffnungszeiten
    Mo-Fr 8:30 bis 12:00 Uhr

    zusätzlich nachmittags
    Mo-Mi 14:00 bis 16:00 Uhr
    Do 14:00 bis 18:00 Uhr

    Zwischen 12 und 14 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

  • Öffnungszeiten des Sozialamts:
    Mo-Mi 8:30 bis 12:00 Uhr
    Do 14:00 bis 18:00 Uhr
    Fr 8:30 bis 12 Uhr

  • Öffnungszeiten des Standesamts:
    Mo-Do 8:30 bis 12:00 Uhr
    Mo-Di 14:00 bis 16:00 Uhr
    Do 14 bis 18 Uhr

  • Geänderte Öffnungszeiten des Wahlamts vom 10. - 21. Februar 2025
    Mo-Mi 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
    Do 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
    Fr 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

  • Öffnungszeiten an Karneval
    Die Stadtverwaltung Jüchen ist an den Karnevalstagen wie folgt geöffnet:
    Donnerstag, 27. Februar: 8.30 bis 11.11 Uhr
    Freitag, 28. Februar: 8.30 bis 12.00 Uhr
    Montag, 03. März: geschlossen
    Dienstag, 04. März 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.