Search
× Search

Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 49441 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
RSS

Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 9182 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 10663 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 15470 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
RSS

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl bei der Europawahl 2024

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 06.05.2024

Ursula Schmitz 0 890 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab dem 06.05.2024 die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen...
RSS

Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 24231 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
RSS

Corona-Virus

Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

 

 

Aktuelle Hinweise

Projekte und Partner

Erweitertes Führungszeugnis beantragen

Führungszeugnisse bzw. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme benötigt. Sollten Sie ein Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug benötigen, dann teilt Ihnen dies die jeweilige Behörde/Stelle oder der Arbeitgeber mit.
Sowohl das Führungszeugnis, als auch der Gewerbezentralregisterauszug werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Eine rechtzeitige Beantragung im  Bürgerbüro liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.


Es gibt 3 verschiedene Beleg-Arten:

  • Beleg-Art N: Führungszeugnis für private Zwecke. Der Versand erfolgt an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
  • Beleg-Art O: Führungszeugnis für eine Behörde. Das Zeugnis wird direkt an die Behörde übersandt. Bei Beantragung von Beleg-Art O nennen Sie bitte die Anschrift, das Aktenzeichen, sowie den Ansprechpartner bei der entsprechenden Behörde.
  • Beleg-Art P: Führungszeugnis für Behörden mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht.

 

Erweitertes Führungszeugnis

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.


Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.


Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG, dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.

Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuchs (StGB). Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte (§§ 180 a, 181 a, 183 bis 184g StGB) oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen der §§ 171, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 StGB sind bei Vorliegen einer der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 bis 9 BZRG dagegen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, es sei denn, es wird ein „erweitertes Führungszeugnis“ beantragt. In diesem Fall sind Verurteilungen wegen der genannten Straftatbestände ungeachtet der Ausnahmeregelungen des § 32 Abs. 2 BZRG aufzuführen.

Drucken
21503 Bewerten Sie diesen Artikel:
Keine Bewertung
RSS
Copyright Stadt Jüchen, 2024
Back To Top