Energetische Sanierung
Der Großteil des Gebäudebestandes in Deutschland, rund 64%, ist vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden (BMWI). Nur rund 6% sind nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 oder den novellierten Fassungen gebaut worden. Der Wohnungssektor in Deutschland verursachte im Jahr 2014 rund 26% des gesamten Energieverbrauches. Hiervon werden zwischen 70-80% für die Wärmeerzeugung benötigt. Der große Energieanteil setzt sich aus den Energieverbräuchen der einzelnen Gebäudetypen zusammen. Der Energieverbrauch von Gebäuden die vor 1977 errichtet worden sind liegt in aller Regel über 200 kWh/m² pro Jahr. Dahingegen beträgt der Wärmeverbrauch von Neubauten 50 kWh/m² pro Jahr oder weniger.
Zusätzlich werden viele ältere Gebäude über Öl- oder Gasheizungen beheizt, die in den meisten Fällen zu groß ausgelegt worden sind. Dies alles erzeugt einen hohen CO2-Ausstoß pro Wohneinheit/-gebäude. Um die Ziele der Bundesregierung, die Reduzierung des Treibhausgasausstoßes um 80% gegen 1990 bis 2050, zu erreichen, sind Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand grundlegend.
Die Sanierungsrate beträgt in Deutschland 1%, so das die Zielsetzung bei gleichbleibender Sanierungsrate nicht erreicht werden. Eine Steigerung der Sanierungsrate auf 2% ist notwendig.
Die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme ist mitunter nicht wirtschaftlich. Daher ist es sinnvoll mehrere anstehende Maßnahmen gemeinsam durchzuführen. Eine Überprüfung ist immer ratsam. Maßnahmen, die nicht auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden müssen, sondern von der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) vorgeschrieben werden, sind, wenn der Gebäudeeigentümer das Gebäude nicht seit Anfang 2002 bewohnt: Dämmung der Leitungsrohre, Dämmung der obersten Geschossdecke/Dachgeschoss, Austausch der Heizungsanlage, wenn sie älter als 30 Jahre ist und es sich nicht um einen Niedertemperaturheizkessel oder Brennwertkessel handelt.
Energieeffizienz bedeutet nicht nur, dass Verluste über die Gebäudehülle minimiert werden können. Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnungsanlage tragen genauso zum Energieverlust bei, wie undichte Fenster und Dachstühle. Wärmebrücken in Gebäuden sind nie zu umgehen, jedoch können diese stark reduziert werden. Energie kann auch bei der Erzeugung und dessen Nutzung eingespart werden.
Was bei der Sanierung zu beachten werden sollte, ist unter den folgenden Weblinks nachzulesen. Bei weiteren Fragen können Sie sich an Martin Schursch, Klimaschutzmanager der Gemeinde Jüchen, unter 02165/915-6107 oder per E-Mail: martin.schursch@juechen.de wenden.