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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche

Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben die Möglichkeit, eine sogenannte "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" zu beantragen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen z. B.

  • orthopädische und andere Hilfsmittel,
  • Frühfördermaßnahmen für Kinder,
  • Betreuung in integrativen oder heilpädagogischen Kindergärten,
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung,
  • Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
  • Schaffung von behindertengerechten Wohnraum.

Für weitergehende Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.

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