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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Parkausweis für behinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen, die die Voraussetzungen für einen "Parkausweis für Behinderte" erfüllen, dürfen auf dafür ausgewiesenen Parkplätzen parken.

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Der Rhein-Kreis Neuss unterhält im Rahmen der bereitgestellten Mittel als freiwillige soziale Leistung einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Mitbürger. Mit dem Angebot dieses Fahrdienstes soll insbesondere Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eröffnet...

Dokumente zum download

Behindertenparkausweis

Schwerbehinderte Menschen, die im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG" (= außergewöhnlich gehbehindert) oder "BL" (= blind) eingetragen haben, erfüllen die Voraussetzungen für einen "Parkausweis für Behinderte" (= blauer EU-weit gültiger...

Behindertenparkplätze

In wenigen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet zu bekommen, wenn besondere Voraussetzungen dafür vorliegen. 

Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche

Was ist die Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche?

Fürsorgestelle für Schwerbehinderte

Für die Stadt Jüchen ist das Sozialamt des Rhein-Kreis Neuss die zuständige Fürsorgestelle für Schwerbehinderte.

Gehörlosenhilfe

Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe. Sie kann gewährt werden für gehörlose Personen mit angeborener Taubheit oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

Wenn die Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises (kein Scheckkartenformat) abgelaufen ist, können sie diesen im Bürgerbüro verlängern lassen.

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