Fahrdienst für Menschen mit Behinderung Der Rhein-Kreis Neuss unterhält im Rahmen der bereitgestellten Mittel als freiwillige soziale Leistung einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Mitbürger. Mit dem Angebot dieses Fahrdienstes soll insbesondere Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eröffnet... Dokumente zum download Antrag Behindertenfahrdienst(.pdf, 162,47 KB) - 565 Download(s) Infoblatt ab 2019(.pdf, 224,52 KB) - 543 Download(s) Lesen Sie mehr...
Behindertenparkausweis Schwerbehinderte Menschen, die im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG" (= außergewöhnlich gehbehindert) oder "BL" (= blind) eingetragen haben, erfüllen die Voraussetzungen für einen "Parkausweis für Behinderte" (= blauer EU-weit gültiger... Lesen Sie mehr...
Behindertenparkplätze In wenigen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet zu bekommen, wenn besondere Voraussetzungen dafür vorliegen. Lesen Sie mehr...
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Was ist die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche? Lesen Sie mehr...
Fürsorgestelle für Schwerbehinderte Für die Stadt Jüchen ist das Sozialamt des Rhein-Kreis Neuss die zuständige Fürsorgestelle für Schwerbehinderte. Lesen Sie mehr...
Gehörlosenhilfe Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe. Sie kann gewährt werden für gehörlose Personen mit angeborener Taubheit oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Lesen Sie mehr...
Parkausweis für behinderte Menschen Schwerbehinderte Menschen, die die Voraussetzungen für einen "Parkausweis für Behinderte" erfüllen, dürfen auf dafür ausgewiesenen Parkplätzen parken. Lesen Sie mehr...
Schwerbehindertenausweis verlängern lassen Wenn die Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises (kein Scheckkartenformat) abgelaufen ist, können sie diesen im Bürgerbüro verlängern lassen. Lesen Sie mehr...