Straßen- und Gehwegaufbrüche
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.02.2024
Im vergangenen Jahr wurden bei der Stadtverwaltung Jüchen rd. 270 Anträge zur Genehmigung von Straßen- und Gehwegaufbrüchen gestellt.
Neben den Versorgungsunternehmen für Wasser, Gas und Strom zählen auch die bekannten Telekommunikationsanbieter zu den Antragstellern. Neben punktuellen Aufbrüchen gehören hierzu auch die sogenannten Wanderbaustellen, wo nacheinander auf einer bestimmten Trasse Arbeiten durchgeführt werden. Gerade die Arbeiten der Provider am Ausbau, der Wartung und der Reparatur der Teleinfrastruktur rücken zunehmend in den Focus der erteilten Genehmigungen.
Den beauftragten Baufirmen wird von der Stadt jeweils eine Genehmigung zur Öffnung des Geh- oder Straßenraums erteilt um die Arbeiten im beantragten Zeitfenster ausführen zu können. Sollte die Maßnahme nicht innerhalb des Genehmigungszeitfensters abschließend ausgeführt werden können ist eine Verlängerung möglich. Die Verwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die eigentliche Durchführung, Schnelligkeit oder Arbeitsweise der beauftragten Firmen. Die Ausführung wird vom zuständigen Fachamt überwacht. Nach Abschluss der Arbeiten, sind die Aufbrüche nach dem Stand der Technik wieder zu verschließen und gegebenenfalls noch Nachbesserungsarbeiten durchzuführen.