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Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 49182 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
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Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 8981 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 10445 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 15217 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
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Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 23897 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

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Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
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08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
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Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Aktuelle Hinweise

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/ Kategorien: Heiraten

Standesamtliche Trauung

Alle Informationen rund um Ihre Trauung

Nach deutschem Gesetz gilt eine Eheschließung nur dann als rechtskräftig, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. Ehe und Familie genießen den besonderen Schutz des Staates.

Anmeldung zur Eheschließung

Das Paar meldet die beabsichtigte Eheschließung persönlich an. Ist einer der Beteiligten verhindert, muss er eine schriftliche Beitrittserklärung der/des Partnerin/Partners mitbringen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehreren Wohnsitzen kann sich das Paar das zuständige Standesamt aussuchen. Die Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit der Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Zwischen der Anmeldung und der Eheschließung dürfen nicht mehr als 6 Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine neue Anmeldung erfolgen muss.

Vorzulegende Unterlagen

  • Bescheinigung des Meldeamtes (Vor- und Familienname, Familienstand; Wohnort, Staatsangehörigkeit; bei mehreren Wohnsitzen Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes)
  • Beglaubigte(r) Abschrift/Auszug der Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich eine(n) beglaubigte(n) Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe.

Eheschließung

Der „Wunschtermin“ der standesamtlichen Trauung sollte frühzeitig beim Standesamt festgelegt werden.

Im Inland darf eine Ehe nur vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden. Bei der Eheschließung richtet der Standesbeamte an die Partner einzeln die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Nachdem beide persönlich diese Frage bejaht haben, erklärt der Standesbeamte sie nunmehr Kraft Gesetzes zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten. Das Mitbringen von Trauringen ist freiwillig.

Die Eheschließung kann (muss aber nicht) in Gegenwart von einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.

Die vorgenannten Informationen sind analog auch auf die Durchführung von Verpartnerungen anzuwenden.

Weitere Auskünfte/Informationen erhalten Sie unter 02165/915-3205 und -3206.

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