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Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 49059 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
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Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 8902 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 10379 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 15112 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
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Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 23759 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

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Mo. - Mi.
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08.30 bis 12.00 Uhr
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Mo. - Mi.
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08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Aktuelle Hinweise

Projekte und Partner

Julia Hurtz
/ Kategorien: Dienstleistungen von A-Z, D

Denkmalschutz

Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler sind so zu nutzen, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist (§ 8 DSchG NRW). Mit der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung gelten die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Denkmalschutzes, d. h., vor Durchführung von (Bau)Maßnahmen an, in und in der Umgebung von Denkmälern und auch Nutzungsänderungen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen (§ 9 DSchG NRW).

Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf:

- wer Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will

- in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird

- oder bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.

Beseitigung bedeutet jede Form der Vernichtung des Denkmals wie z. B. Abbruch, Abschlagen, Abtragen, Zerlegen.

Veränderung ist jeder Eingriff, der den bestehenden Zustand – auch den nicht historisch originalen – ändert, wie z. B. Teilabbruch, Erneuerung der Fenster, Maßnahmen an der Fassade oder Änderung des Grundrisses, Aufbringung neuen Putzes oder Anstriches, Instandsetzungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen (neue Heizung, neues Bad, neuer Fußboden, neue Dacheindeckung).

Dies betrifft alle entsprechenden Maßnahmen im Objekt als auch an der Außenfassade, da nicht nur das äußere Erscheinungsbild denkmalgeschützt ist.     

Die bisherige Nutzung wird geändert, wenn z. B. ein Wohngebäude gewerblich genutzt werden soll. Eine Nutzungsänderung liegt auch dann vor, wenn die bisherige Nutzung tatsächlich nicht mehr weitergeführt wird. Geschützt ist das vorhandene Erscheinungsbild des Denkmals u. a. auch vor erheblichen Beeinträchtigungen in der engeren Umgebung.

Der Erlaubnisantrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde der jeweiligen Kommune einzureichen, zu der das Denkmal gehört.

Die denkmalpflegerische Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW wird unabhängig der evtl. erforderlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigung durch die Untere Bauaufsicht der Stadt Jüchen erteilt, die durch diese Erlaubnis nicht ersetzt wird.


Für unter Denkmalschutz stehende Objekte besteht zudem die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bei der Einkommensteuer zu erlangen.
Zurzeit sind 128 Baudenkmäler und 10 Bodendenkmäler in der Denkmalliste der Stadt Jüchen eingetragen.

Ihre Ansprechpartnerin: 

Manuela Jenniches - 02165 915 6307 - 1.OG - Zimmer 117 - manuela.jenniches@juechen.de

 

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