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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Reisepass für Personen über 18 Jahren - "e-Pass"- beantragen

Reisepass für Personen über 18 Jahren –„e-Pass“

Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Jüchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können einen Reisepass beim Bürgerbüro beantragen. Ob für Ihr Reiseziel ein Reisepass oder ein Personalausweis zur Einreise benötigt wird, erfahren Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Die Beantragung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.

Die Abholung des Reisepasses kann auch durch eine dritte Person erfolgen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass mitbringen. Auch Ehegatten benötigen eine Vollmacht

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre.

Gebühren

  • Reisepass (32 Seiten):  70,00 € - (Express 102,00 €) 
  • Reisepass (48 Seiten):  92,00 € -  (Express 124,00 €)
  • bei Personen unter 24 Jahren (32 Seiten):  37,50 € -  (Express 69,50 €)
  • bei Personen unter 24 Jahren (48 Seiten):  59,50 € -  (Express 91,50 €)
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder durch Kartenzahlung geleistet werden.

Unterlagen

- ein biometrisches Foto nicht älter als ein Jahr

- ein bisheriges Dokument

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