Melderegisterauskünfte
Unterschieden werden:
1. Einfache Melderegisterauskünfte: Das sind Auskünfte über Vor- und
Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist,
diese Tatsache. Die Erteilung der Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die
Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der
Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.
2. Erweiterte Melderegisterauskünfte: Das sind neben den Auskünften zu 1. u. a.
auch Auskünfte über Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand
(beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet/verpartnert oder nicht),
Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher
Vertreter sowie Sterbetag- und ort. Die Auskunft ist nur zulässig, wenn der
Anfragende ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Auskunftserteilung
glaubhaft darlegt.
Ergänzende Hinweise:
Um eine gesuchte Person eindeutig aus dem Melderegister ermitteln zu können, ist die
Angabe von Suchmerkmalen erforderlich. Die Anfragen sollten daher möglichst folgende
Daten der gesuchten Person enthalten: Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum
oder letzte bekannte Anschrift.
Sollte die gesuchte Person nicht in Jüchen gemeldet sein, wird die Gebühr auch für eine
Negativauskunft erhoben.
Gebühren:
einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Die jeweilige Gebühr ist im Voraus auf das Konto der Stadt Jüchen zu überweisen.
(Nachweis über die erfolgte Überweisung bitte der Anfrage beifügen). Alternativ kann auch
ein Verrechnungsscheck in Höhe der Gebühr beigefügt werden.