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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Ulrike Märkel
/ Kategorien: Mit Behinderung leben

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Informationen des Rhein-Kreises Neuss

Zum berechtigten Personenkreis für den Fahrdienst des Rhein-Kreises Neuss zählen schwerbehinderte Menschen mit ständigem Wohnsitz im Kreis Neuss, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises oder blind sind. Anspruchsberechtigte Fahrgäste, die auf ständige Begleitung angewiesen sind, dürfen pro Teilnehmer höchstens eine Begleitperson mitnehmen. Bürgerinnen und Bürger, die offensichtlich und augenscheinlich außergewöhnlich gehbehindert sind und noch keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, sind ebenfalls zu befördern. Sie erhalten einen „vorläufigen“ Berechtigungsausweis. Alle wichtigen Informationen und das Antragsformular stehen Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung.

 

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