Grillhütten
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und Grundsteuer B (bebaubare Grundstücke) unterschieden.
Grundbucheinträge
Für Fragen zum Grundbuchamt folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
Grünflächen
Von der Stadt Jüchen werden die aufgeführten Grünflächen unterhalten.
Gartenzwischenzähler
Über den Einbau des Wasserzählers muss eine Meldung an die Stadt Jüchen erfolgen.
Gaststätte
Wer eine Gaststätte betreiben möchte hat eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen.
Geburt beurkunden lassen
Beurkundung der Geburt von Kindern, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes der Stadt Jüchen geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).
Gefährliche Hunde
Das Halten eines ‚gefährlichen Hundes’ nach § 3 LHundG NRW bedarf der ordnungsbehördlichen Erlaubnis.