Beglaubigte Abschriften aus dem Ehe- / Geburten- und Sterberegister
Bestellung von aktuellen Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister.
Zuständige Stelle:
Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich das Ereignis stattgefunden hat und die Registrierung erfolgte.
Notwendige Unterlagen:
- formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bedarf: Nachweise über das rechtliche oder berechtigte Interesse, z.B. Verträge, Schuldtitel, Vollmacht von Angehörigen usw.
Gebühren:
Urkunden aus dem Ehe-,Geburten- und Sterberegister
1. Urkunde: 10,- Euro
Werden von derselben Urkunde oder Abschrift mehrere Exemplare bestellt, kostet die zweite oder jede weitere Urkunde 5,00 Euro
Kann für das Ausstellen einer Urkunde keine Angabe gemacht werden, wird je nach Arbeitsaufwand eine Suchgebühr in Höhe von 17,- Euro bis 66,- Euro erhoben.