Search
× Search

Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 49460 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
RSS

Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 9190 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 10666 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 15475 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
RSS

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl bei der Europawahl 2024

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 06.05.2024

Ursula Schmitz 0 918 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab dem 06.05.2024 die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen...
RSS

Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 24238 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
RSS

Corona-Virus

Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

 

 

Aktuelle Hinweise

Projekte und Partner

SuperUser Account
/ Kategorien: Dienstleistungen von A-Z, P

Pflege und Unterhaltung der Grabstätten

Den Nutzungsberechtigten ist es nicht gestattet, Bäume und Gehölze außerhalb ihrer Grabstätte zu pflanzen, zu entfernen oder zurückzuschneiden.

Alle Grabstätten müssen im oben genannten Rahmen hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden.

Die Gestaltung der Gräber ist der Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.

Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabnummernkarte, bei Wahlgräbern / Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes. Die Friedhofsverwaltung kann verlangen, dass der Nutzungsberechtigte nach Ende der Nutzungszeit oder Ruhezeit die Grabstätte abräumt.

Die für die Grabstätte Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gärtner beauftragen. Die Friedhofsverwaltung kann im Rahmen des Friedhofszwecks die Herrichtung und Pflege übernehmen.

Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden.

Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.

Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet.

Kunststoffe oder sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen, Gießkannen und anderes Kleinzubehör.

Hinweis:

Unzulässig ist:

  • das Pflanzen von großwüchsigen Bäumen oder Sträuchern
  • das Aufstellen von Pflanzen und Bäumen aus Kunststoff
  • das Errichten von Rankgerüsten, Gittern oder Pergolen
  • das Aufstellen einer Bank oder einer sonstigen Sitzgelegenheit
  • die Bepflanzung darf   eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten
Drucken
15272 Bewerten Sie diesen Artikel:
2.0

Dokumente zum download

RSS
Copyright Stadt Jüchen, 2024
Back To Top