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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung

Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einer Veranstaltung, wie z.B. einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke entgeltlich ausschenken zu dürfen.

Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt.

Die Beantragung sollte möglichst vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Kosten: 58,00 Euro in bar oder mit Karte

Den benötigten Antrag finden Sie unter dem unten genannten Link.

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