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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Dienstleistungen von A bis Z

Dienstleistungen

Allgemeine Reiseinformationen erhalten

Sofern das Bürgerbüro Ihnen Information zu Einreisebestimmungen für ein Land gibt, beruhen diese auf der Internetpräsentation des Auswärtigen Amtes.
 

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung Gewerbe

Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit durchführen, handel es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinn der Gewerbeordnung.

Aufgebot

Das Aufgebot wurde durch die 'Anmeldung der Eheschließung' ersetzt.

Aufstellerlaubnis Geldspielgeräte

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Ausschankgenehmigung - Einmalige Gestattung

Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einer Veranstaltung, wie z.B. einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke entgeltlich ausschenken zu dürfen. 

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