Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird für Erwerbsfähige und deren Angehörige nach dem SGB II gewährt.
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Ansprechpartner ist hier das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.