Lastenzuschuss
Er ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes und familiengerechtes Wohnen.
Sie können als Mieter/-in einen Mietzuschuss und als Bewohner/-in einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims einen Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wohngeld wird auch für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gewährt.
Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.