Gefährliche Hunde
Voraussetzungen zum Halten eines ‚gefährlichen Hundes’ nach § 3 LHundG NRW:
- Ordnungsbehördliche Erlaubnis
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- die Halterin / der Halter ist in der Lage den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- es ist sicherzustellen, dass eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen wird
- Nachweis eines besonders privaten oder öffentlichen Interesses
Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Führungszeugnis der Belegart 0
- fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000€ für Personenschäden und 250.000€ für sonstige Schäden
- Nachweis der Sachkunde durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Veterinäramt des Rhein-Kreises-Neuss)
- Angaben zur ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung
- Nachweis eines besonders privaten oder öffentlichen Interesses
Den benötigten Antrag finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Gewerbewesen, Sicherheit und Ordnung".
Für weitere Informationen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.