Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II erhalten wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter, falls sie diese Bescheinigung nicht mit dem Bewilligungsbescheid erhalten haben.
Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII sind oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.