Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen im Rentenalter bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter sicherstellt und die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgt durch den Rentenversicherungsträger evtl. auch im Auftrag des Sozialamtes. Bei Personen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen entfällt diese Feststellung des Rentenversicherungsträgers.
Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.