Von der Stadt Jüchen werden die aufgeführten Grünflächen unterhalten.
Über den Einbau des Wasserzählers muss eine Meldung an die Stadt Jüchen erfolgen.
Wer eine Gaststätte betreiben möchte hat eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen.
Beurkundung der Geburt von Kindern, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes der Stadt Jüchen geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).
Das Halten eines ‚gefährlichen Hundes’ nach § 3 LHundG NRW bedarf der ordnungsbehördlichen Erlaubnis.
Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe. Sie kann gewährt werden für gehörlose Personen mit angeborener Taubheit oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Gelbe Säcke erhalten Sie gegen Vorlage eines Abholscheins im Foyer des Rathauses (Infotheke) der Stadt Jüchen.
Aufstellung oder Umtausch von gelben Abfallgefäßen und Bestellung des Abholscheines für die gelben Säcke liegt in der Zuständigkeit der Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
kostenlose Rufnummer: 0800/ 88 84 373