Die Grundsteuer wird in Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und Grundsteuer B (bebaubare Grundstücke) unterschieden.
Einen Katasterauszug erhalten Sie auf der Homepage des Rhein-Kreis Neuss.
Informationen zur Wohnungsförderung erhalten Sie auf der Homepage des Rhein-Kreis Neuss.
Was sind Erschließungsbeiträge?
Für straßenbauliche Maßnahmen erhebt die Stadt Jüchen unter bestimmten Vorausssetzungen Beiträge nach Baugesetzbuch (BauGB) oder Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).
Straßenbaubeiträge werden zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen im Bereich bereits vorhandener Straßen, für die Erschließungsbeiträge nicht mehr anfallen, erhoben.
Informationen zum Bauantrag finden Sie hier.
Informationen zur Baugenehmigung erhalten Sie hier.