Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche
Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben die Möglichkeit, eine sogenannte "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" zu beantragen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen z. B.
- orthopädische und andere Hilfsmittel,
- Frühfördermaßnahmen für Kinder,
- Betreuung in integrativen oder heilpädagogischen Kindergärten,
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung,
- Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Schaffung von behindertengerechten Wohnraum.
Für weitergehende Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.