Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Jüchen ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim Bürgerbüro beantragen.
Schwerbehinderte Menschen, die die Voraussetzungen für einen "Parkausweis für Behinderte" erfüllen, dürfen auf dafür ausgewiesenen Parkplätzen parken.
Informationen zum Bauantrag finden Sie hier.
Die Grundsteuer wird in Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und Grundsteuer B (bebaubare Grundstücke) unterschieden.
Hier finden Sie alle Formulare zum Thema Wahlen.
Auf der Grundlage der §§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde
Auskünfte aus dem Melderegister an private oder sonstige nichtöffentliche Stellen erteilen.