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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
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Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser)

Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr gilt hier Frischwasserverbrauch (cbm) = Schmutzwasserverbrauch (cbm) des jeweils letzten Kalenderjahres. Diese werden dem Steueramt der Stadt Jüchen von den Kreiswerken Grevenbroich jährlich mitgeteilt.

Verwenden Sie Frischwasser, dass nicht in den Kanal eingeleitet wird (z. B. für die Gartenbewässerung), empfiehlt die Stadt Jüchen den Einbau eines Zwischenzählers (Antrag auf Einbau eines Zwischenzählers). Dieser Verbrauch ist jährlich den Kreiswerken mitzuteilen. Hierzu verwenden Sie bitte die Ablesekarte der Kreiswerke oder die digitale Möglichkeit  zur Übermittlung der Zählerstände.  Kreiswerke Grevenbroich (kw-gv.de)

Wird eine Zisterne in Verbindung mit einer Regenwassernutzungsanlage betrieben, ist dieser Verbrauch über einen separaten Zwischenzähler zu erfassen und jährlich abzulesen. Die Schmutzwassergebühren erhöhen sich um den Verbrauch des Regenwassers.

Die Niederschlagswassergebühr unterteilt sich in die Grundgebühr und die Benutzungsgebühr. Die Berechnung erfolgt anhand der Größe der versiegelten Flächen (qm) auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen kann.

Für Fragen, wie sich die Quadratmeter der versiegelten Flächen Ihres Grundstückes zusammensetzen oder für Fragen zur Abnahme des Zwischenzählers, können Sie sich gerne an das Amt für öffentliche Infrastruktur wenden.

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