Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Die Befreiung von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehbeiträge wird nur durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erteilt.
Sofern Sie Empfänger von Sozialleistungen z.B. nach dem SGB II (Leistungen des Jobcenters des Rhein-Kreises Neuss) oder dem SGB XII (Sozialmt Jüchen) sind, liegt Ihrem Bewilligungsbescheid über diese Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bei. Diese Bescheinigung können Sie im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis über den Befreiungsgrund (z.B. Leistungsbescheid mit Berechnungsbogen, Schwerbehindertenausweis) in Original und vollständiger Kopie
- vollständig ausgefüllter Befreiungsantrag