Abmeldung bei der Meldebehörde
Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Abmeldung für Wohnsitzwechsel innerhalb der Bundesrepublik wird von der Zuzugsgemeinde vorgenommen. Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben.
Unterlagen zur Abmeldung: