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Stadt Jüchen
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41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

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Mo. - Mi.
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Öffnungszeiten im Sozialamt

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Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Ursula Schmitz
/ Kategorien: Eheschliessung

Eheschließung

Im Inland darf eine Ehe nur vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden.

Bei der Eheschließung richtet der Standesbeamte an die Partner einzeln die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Nachdem beide persönlich diese Frage bejaht haben, erklärt der Standesbeamte sie nunmehr Kraft Gesetzes zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten.

  • Das Mitbringen von Trauringen ist freiwillig.
  • Die Eheschließung kann (muss aber nicht) in Gegenwart von einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.

 

Weitere Auskünfte/Informationen erhalten Sie bei

Herrn Nölting unter der Nummer  02165/915-3205 oder

bei Frau Rafaneli unter der Nummer  02165/915-3206

 

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