Eheschließung
Im Inland darf eine Ehe nur vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden.
Bei der Eheschließung richtet der Standesbeamte an die Partner einzeln die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Nachdem beide persönlich diese Frage bejaht haben, erklärt der Standesbeamte sie nunmehr Kraft Gesetzes zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten.
- Das Mitbringen von Trauringen ist freiwillig.
- Die Eheschließung kann (muss aber nicht) in Gegenwart von einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.
Weitere Auskünfte/Informationen erhalten Sie bei
Herrn Nölting unter der Nummer 02165/915-3205 oder
bei Frau Rafaneli unter der Nummer 02165/915-3206