Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Leistung soll den Leistungsberechtigten so weit wie möglich befähigen, unabhängig von Sozialleistungen zu leben. Auf eine Unabhängigkeit vom Leistungsbezug haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten.
Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Nach dem SGB XII werden folgende Leistungen gewährt:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.