Hund anmelden (Hundesteuer)
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, jedoch erst mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Brigitte van Ledden - 02165 915 2021 - EG Zimmer 005 - brigitte.vanledden@juechen.de
Jörg Sponholz - 02165 915 2023 - EG Zimmer 006 - joerg.sponholz@juechen.de
Das Anmeldeformular finden Sie unter dem unten genannten Link.