SuperUser Account / Samstag, 24. Juni 2017 / Kategorien: Dienstleistungen von A-Z, B Baugenehmigungen Altakteneinsicht Bitte wenden Sie sich an das Amt für Stadtentwicklung. Nachweis: Eigentümernachweis (z.B. Grundbuchauszug) Akteneinsicht erhalten nur Eigentümer oder deren Vertreter mit Vollmacht. Terminabsprache erforderlich. Drucken 10143 Bewerten Sie diesen Artikel: Keine Bewertung TAGs: B