Informationen zum Bauantrag finden Sie hier.
Die Grundsteuer wird in Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und Grundsteuer B (bebaubare Grundstücke) unterschieden.
Einen Katasterauszug erhalten Sie auf der Homepage des Rhein-Kreis Neuss.
Informationen zur Wohnungsförderung erhalten Sie auf der Homepage des Rhein-Kreis Neuss.
Was sind Erschließungsbeiträge?
Für straßenbauliche Maßnahmen erhebt die Stadt Jüchen unter bestimmten Vorausssetzungen Beiträge nach Baugesetzbuch (BauGB) oder Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).
Straßenbaubeiträge werden zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen im Bereich bereits vorhandener Straßen, für die Erschließungsbeiträge nicht mehr anfallen, erhoben.
Informationen zur Baugenehmigung erhalten Sie hier.