Personalausweis beantragen für Personen über 16 Jahren
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können. Ob für Ihr Reiseziel ein Reisepass oder ein Personalausweis zur Einreise benötigt wird, erfahren Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de
Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Gemeinde ausgestellt, bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Für Personen unter 24 Jahren gilt der Personalausweis 6 Jahre, bei über 24-jährigen ist er 10 Jahre gültig, der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten.
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und enthält einen Chip. Dieser bietet Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten. Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale enthält er ein digitales Lichtbild und die Fingerabdrücke.
Ausführliche Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten des elektronischen Personalausweises erhalten Sie im Internet unter: www.personalausweisportal.de
Gebühren:
unter 24 Jahren: 22,80 €
ab 24 Jahren: 37,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragsstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder per Kartenzahlung geleistet werden.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein bisheriges Dokument
- ein biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde