Hinweise zur Grundsteuerreform - Wohngrundstücke
Informationsschreiben der Stadt Jüchen
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Ab Mai erhalten Sie von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die Sie für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen. Näheres entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Dokument.