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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

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Stefanie Fleer
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Stärkungspakt NRW -Austausch von Elektrogeräten-

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 10.10.2023

Mit dem „Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen - gemeinsam gegen Armut“ der Landesregierung können Bürgerinnen und Bürger, die sich aktuell in einer finanziell schwierigen Situation befinden, unterstützt werden. Der Rhein-Kreis Neuss hat ein Programm aus dem Stärkungspakt aufgelegt, bei dem bis zu zwei energieineffiziente Elektrogroßgeräte je Haushalt gegen energiesparende Modelle ausgetauscht werden. Dies gilt für Kühl-/Gefrierschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner. Die Kosten für die Lieferung und der Anschluss der neuen Geräte werden im Bedarfsfall übernommen. Mitnahme und Entsorgung der Altgeräte sind ebenfalls inbegriffen.

Das Angebot des Rhein-Kreises Neuss richtet sich auch an Bürgerinnen und Bürger, die in Jüchen wohnen.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen Personen, die folgende Leistungen erhalten bzw. Voraussetzungen erfüllen:

1. Bürgergeld nach dem SGB II
2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
4. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
5. Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6. Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
7. Geringverdienende mit max. 20 % Einkommen über Bedarfssätzen Bürgergeld SGB II

Der Kontakt zur Caritas im Rhein-Kreis Neuss kann über den nachfolgenden Link: https://www.caritas-neuss.de/aktuelles/news/Elektrogeraetetausch-Stromkosten-sparen/ oder per E-Mail an elektrogeraetetausch@caritas-neuss.de hergestellt werden.

Die Caritas meldet sich anschließend zwecks Terminvereinbarung. Bei dem Termin wird der Antrag gemeinsam ausgefüllt und die Berechtigung geprüft. Wird positiv über den Antrag entschieden, erhalten die Berechtigten einen nicht übertragbaren personalisierten Gutschein, der bei einem teilnehmenden Elektrofachmarkt eingelöst werden kann.

 

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