Bescheide über Grundbesitzabgaben 2024
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 12.01.2024
Die Stadtverwaltung versendet in der 5. Kalenderwoche rd. 9.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024 an alle Haus- und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtigen.
In diesen Bescheiden werden je nach Sachlage Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung festgesetzt.
Für das Jahr 2024 wurde der Hebesatz der Grundsteuer A auf 350 von Hundert und Grundsteuer B auf 695 von Hundert angehoben.
Auch die Abfallgebühren mussten angepasst werden. Der Preis pro Liter Restmüll liegt in diesem Jahr bei jährlich 2,167 €, beim Biomüll liegt er bei 0,433 € pro Liter. Ein haushaltsübliches 60 Liter Restmüllgefäß kostet somit 130,02 € jährlich. Eine 80 Liter Biomülltonne kostet nun 34,64 €. Die Gebühr für einen Tonnentausch beträgt nun 21 € pro Tausch.
Bei den Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst sind keine Änderungen zu verzeichnen. Auch die Gebühren für Niederschlagswasser und Schmutzwasser bleiben auf dem Vorjahresniveau.
Für Fragen zum Abgabenbescheid steht das Team des Steueramtes unter der Rufnummer 02165/915-2029 gerne zur Verfügung. In den ersten Wochen nach Zustellung der Bescheide kann es wegen der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Anfragen bei der telefonischen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen. Ist eine Vorsprache im Rathaus gewünscht, wird die vorherige Vereinbarung eines Termins empfohlen.
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