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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
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Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Stefanie Fleer
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Bescheide über Grundbesitzabgaben 2024

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 12.01.2024

Die Stadtverwaltung versendet in der 5. Kalenderwoche rd. 9.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024 an alle Haus- und Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtigen.

In diesen Bescheiden werden je nach Sachlage Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung festgesetzt.

Für das Jahr 2024 wurde der Hebesatz der Grundsteuer A auf 350 von Hundert und Grundsteuer B auf 695 von Hundert angehoben.

Auch die Abfallgebühren mussten angepasst werden. Der Preis pro Liter Restmüll liegt in diesem Jahr bei jährlich 2,167 €, beim Biomüll liegt er bei 0,433 € pro Liter. Ein haushaltsübliches 60 Liter Restmüllgefäß kostet somit 130,02 € jährlich. Eine 80 Liter Biomülltonne kostet nun 34,64 €. Die Gebühr für einen Tonnentausch beträgt nun 21 € pro Tausch.

Bei den Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst sind keine Änderungen zu verzeichnen. Auch die Gebühren für Niederschlagswasser und Schmutzwasser bleiben auf dem Vorjahresniveau.

Für Fragen zum Abgabenbescheid steht das Team des Steueramtes unter der Rufnummer 02165/915-2029 gerne zur Verfügung. In den ersten Wochen nach Zustellung der Bescheide kann es wegen der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Anfragen bei der telefonischen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen. Ist eine Vorsprache im Rathaus gewünscht, wird die vorherige Vereinbarung eines Termins empfohlen.

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