Bescheide über Grundbesitzabgaben 2021
Pressemitteilung vom 22.01.2021
In den Bescheiden werden je nach Sachlage Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung festgesetzt.
Sowohl die Hebesätze für die Grundsteuern A und B als auch die Gebührensätze der übrigen Grundbesitzabgaben sind mit Ausnahme der Schmutzwassergebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Schmutzwassergebühr ist mit 3,15 €/m³ gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (Vorjahr: 3,19 €/m³).
Für Fragen zum Abgabenbescheid steht das Team des Steueramtes unter der Rufnummer 02165/915-2029 gerne zur Verfügung. In den ersten Wochen nach Zustellung der Bescheide kann es wegen der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Anfragen bei der telefonischen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen.
Auf Grund des derzeitigen Infektionsgeschehens wird darum gebeten, möglichst auf eine persönliche Vorsprache im Rathaus zu verzichten. Sofern diese nicht vermeidbar ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können per Email unter Termine@juechen.de bzw. unter der Tel.-Nr. 02165 / 9150 vereinbart werden.
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