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Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Alles Wissenswerte für die Jüchener Bürgerinnen und Bürger
Ulrike Märkel
/ Kategorien: Pressemitteilungen

Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Alles Wissenswerte für die Jüchener Bürgerinnen und Bürger

Pressemitteilung, 23.03.2021

Am 1. Januar 2021 sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie. Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass mehr umweltfreundlicher Strom erzeugt und damit das Klima geschützt wird. An mehreren Stellen sind Bürgerinnen und Bürger, die bereits selbst Strom aus Photovoltaik erzeugen oder dies in nächster Zeit beabsichtigen, von den Änderungen betroffen.

Der Netzanschluss kleiner Anlagen ist jetzt ohne Verzögerung möglich, denn die Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers, darf dieser spätestens nach einem Monat seine Anlage (bis 10,8 Kilowatt) anschließen.

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch gezahlt werden (vorher lag die Grenze bei 10 Kilowatt). Für Anlagen über 30 Kilowatt fällt eine reduzierte EEG-Umlage von 2,6 Cent je Kilowattstunde an. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müssen Verbraucher
6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.

Förderung von Mieterstrom

Bis zum Jahr 2030 soll die Menge an produzierten Solarstrom bundesweit fast verdoppelt werden. Damit auch Mieterinnen und Mieter und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer den Strom aus der Sonne stärker nutzen können, wird der Mieterstromzuschlag erhöht. Außerdem wird die Mieterstromförderung für Strom gewährt, der außerhalb des Gebäudes der Photovoltaikanlage an Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der näheren Wohnbebauung geliefert wird. Der Mieterstrom darf sowohl vom Anlagenbetreiber selbst, als auch von Dritten an Verbraucherinnen und Verbraucher geliefert werden.

Fortführung des Betriebs von über 20 Jahre alter Photovoltaik-Anlagen

Für Solar-Anlagen, die bis 2000 in Betrieb genommen wurden, ist der Anspruch auf Förderung ausgelaufen. Die Regelungen des neuen Gesetzes ermöglichen es den betroffenen Anlagenbetreibern, weiterhin Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Für den Strom erhalten sie zwar keine Förderung mehr, aber den üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.

Beratung für die Jüchener Bürgerinnen und Bürger

Die Verbraucherzentrale NRW bietet für interessierte Bürgerinnen und Bürger in Jüchen eine anbieterunabhängige Energieberatung für private Haushalte an, zunächst per Telefon. Der nächste Termin für die Energieberatung der Verbraucherzentrale findet am 20.04.2021 statt. Die Beratung ist dank Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos.

Für eine Anmeldung zur Energieberatung, Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zur eigenen Photovoltaikanlage oder zum Mieterstrom der Klimaschutzmanager der Stadt Jüchen, Jan Daley Kübel, beratend zur Seite. Er koordiniert gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen von Grevenbroich und Rommerskirchen die Beratung. Zum vereinbarten Termin, werden die Ratsuchenden von einem Energieberater angerufen und alle individuellen Fragen besprochen.

„Wir hoffen, dass die Energieberatung von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen wird“, betont Jan Daley Kübel, Klimaschutzmanager der Stadt Jüchen.

Für Frage zum Klimaschutz wenden Sie sich bitte direkt an den Klimaschutzmanager der Stadt Jüchen, Jan Daley Kübel. Sie können ihn unter der Rufnummer 02165 / 915 6008 oder per Mail Jan.Kuebel@juechen.de  erreichen.

 

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