Rattenbefall
Lebensräume, in denen sich Ratten vermehrt aufhalten, sind Hausgärten und Hinterhöfe, Kanalisationsnetze, Parks, öffentliche Plätze und
auch Schulen, besonders wenn sie an den Orten genügend Nahrung finden. Probleme mit Ratten können daher nachhaltig in erster Linie durch eine Reduzierung des Nahrungsangebotes als durch den Einsatz von Giften vermieden werden.
Deshalb sollten nachfolgende Hinweise beachtet werden:
· Auf hygienische und saubere Verhältnisse achten.
· Keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf dem Grundstück lassen,
Fallobst einsammeln und über die Bio-Tonne entsorgen.
· Nur Küchenabfälle vor Kochtopf kompostieren oder in die Bio-Tonne
geben, gekochte Speisereste über die Restmülltonne entsorgen.
· Restmülltonnen verschlossen halten, nicht überfüllen und nicht mit
geöffnetem Deckel stehen lassen.
· Nahrungsmittelreste und –abfälle gehören nicht in die Kanalisation
(auch nicht zerkleinert).
· Öffnungen und Schlupflöcher an Gebäuden verschließen; hierbei
auch auf Abwasserschächte und Leitungen achten.
· Vogelfutter lockt auch Ratten an und kann sogar die Wirkung der
Ködergifte stören. Bei einer Fütterung von Vögeln sollte das Futter
nur über Vogelhäuschen in kleinen dosierten Mengen verabreicht
werden.
Sollte es dennoch zu einem Rattenbefall auf dem eigenen Grundstück kommen, so ist es erforderlich umgehend die Stadt Jüchen unter der Rufnummer 02165 /915-0 zu informieren. Diese wird die Schädlingsbekämpfungsfirmen mit der Rattenbekämpfung beauftragen. Die Bekämpfung geschieht durch Auslegen von Giftködern in sogenannten Rattenköderstationen, die auf den Grundstücken an geeigneten Stellen positioniert und regelmäßig (mindestens wöchentlich) überprüft werden müssen. Diese Maßnahme ist für die Bürger der Stadt Jüchen kostenlos, sodass der Grundstückseigentümer lediglich die geringen Kosten für die Köderstationen zu tragen hat.
Diese gehen jedoch in das Eigentum des Grundstückseigentümers über und können wiederverwendet werden. Ein Erfolg der Aktion lässt sich aber nur dann erzielen, wenn alle – Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter usw. – mitwirken.