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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
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Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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/ Kategorien: Heiraten

Standesamtliche Trauung

Alle Informationen rund um Ihre Trauung

Nach deutschem Gesetz gilt eine Eheschließung nur dann als rechtskräftig, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. Ehe und Familie genießen den besonderen Schutz des Staates.

Anmeldung zur Eheschließung

Das Paar meldet die beabsichtigte Eheschließung persönlich an. Ist einer der Beteiligten verhindert, muss er eine schriftliche Beitrittserklärung der/des Partnerin/Partners mitbringen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehreren Wohnsitzen kann sich das Paar das zuständige Standesamt aussuchen. Die Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit der Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote. Zwischen der Anmeldung und der Eheschließung dürfen nicht mehr als 6 Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine neue Anmeldung erfolgen muss.

Vorzulegende Unterlagen

  • Bescheinigung des Meldeamtes (Vor- und Familienname, Familienstand; Wohnort, Staatsangehörigkeit; bei mehreren Wohnsitzen Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes)
  • Beglaubigte(r) Abschrift/Auszug der Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich eine(n) beglaubigte(n) Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe.

Eheschließung

Der „Wunschtermin“ der standesamtlichen Trauung sollte frühzeitig beim Standesamt festgelegt werden.

Im Inland darf eine Ehe nur vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden. Bei der Eheschließung richtet der Standesbeamte an die Partner einzeln die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Nachdem beide persönlich diese Frage bejaht haben, erklärt der Standesbeamte sie nunmehr Kraft Gesetzes zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten. Das Mitbringen von Trauringen ist freiwillig.

Die Eheschließung kann (muss aber nicht) in Gegenwart von einem oder zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.

Die vorgenannten Informationen sind analog auch auf die Durchführung von Verpartnerungen anzuwenden.

Weitere Auskünfte/Informationen erhalten Sie unter 02165/915-3205 und -3206.

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