Stadt Jüchen sucht Schiedspersonen
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 21.06.2022
Zu den Aufgaben eines Schiedsmannes oder einer Schiedsfrau gehören z.B. die Streitschlichtung bei Nachbarschaftsauseinandersetzungen, Verletzung des Briefgeheimnisses, Beleidigung, leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Schmerzensgeld.
Das Amt der Schiedsperson sollte von Bürgerinnen und Bürgern zwischen 25 und 75 Jahren wahrgenommen werden. Sie müssen befähigt sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden, dürfen nicht unter gesetzlicher Betreuung stehen oder durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Der Wohnort der Schiedsperson muss in dem Schiedsamtsbezirk liegen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl erfolgt durch den Rat der Stadt Jüchen.
Zu Bezirk I gehören die Stadtteile Bissen, Dürselen, Garzweiler, Hackhausen, Herberath, Hochneukirch, Holz, Hoppers, Jüchen, Jüchener Broich, Kamphausen, Kelzenberg, Mürmeln, Otzenrath, Priesterath, Schaan, Spenrath, Stolzenberg, Waat und Wey.
Zu Bezirk II gehören die Stadtteile Aldenhoven, Bedburdyck, Damm, Gierath, Gubberath, Neuenhoven, Rath, Schlich, Schloss Dyck, Stessen und Wallrath.
Neben den sachlichen Voraussetzungen sollte die Bewerberin oder der Bewerber über Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen, Bereitschaft zum Zuhören, Schreibgewandtheit und Interesse an einer Schlichtung eines Streits besitzen mit dem Ziel: „Schlichten statt Richten“.
Zur Ausübung des Amtes werden regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- sowie ein Schiedsamtsseminar angeboten, so dass eine qualifizierte Ausbildung gewährleistet wird.
Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 04.07.2022 schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Jüchen, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen, richten. Weitere Auskünfte erteilt Heike von Mengden unter der Telefonnummer 02165/ 915 3201 bzw. unter Heike.vonMengden@juechen.de.